Ihre psychische Gesundheit darf keine Sparmaßnahme sein! Beschlossene Kürzungen bedrohen aktuell die psychotherapeutische Versorgung und machen Therapieplätze noch knapper. Lassen Sie uns das gemeinsam verhindern!
Unterstützen Sie uns zusätzlich, indem Sie direkt Kontakt mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig aufnehmen. Wir haben eine E-Mail mit den wichtigsten Argumenten und Fragen für Sie vorbereitet.
E-Mail-Programm öffnenSehr geehrte Frau Ludwig, als gesetzlich versicherter Bürger aus Ihrem Wahlkreis Rosenheim wende ich mich heute an Sie, weil ich mir große Sorgen um die Gesundheitsversorgung in unserer Region mache. Bereits heute ist es für viele Menschen äußerst schwierig, in einer akuten Krise einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu finden. Wartezeiten von mehreren Monaten sind leider die Regel. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich der aktuelle Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zutiefst, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 % abzusenken. Ambulante Psychotherapie wird überwiegend in kleinen Praxen erbracht, die – wie wir alle – mit steigenden Kosten für Miete, Energie und Personal umgehen müssen. Wenn nun bei ohnehin bestehenden Versorgungsengpässen die Vergütung sinkt, droht eine massive Verschlechterung für uns gesetzlich Versicherte. Es ist zu befürchten, dass Praxen ihre Kapazitäten für Kassenpatienten zurückfahren müssen, um wirtschaftlich zu überleben. Für mich ist es schwer nachvollziehbar, wie diese Entscheidung aus gesundheitspolitischer Sicht mit dem Ziel einer besseren Versorgung psychisch erkrankter Menschen vereinbar ist. Als direkt gewählte Abgeordnete unseres Wahlkreises bitte ich Sie daher um Ihre Einschätzung und konkrete Antworten auf folgende Fragen: - Wie bewerten Sie die geplante Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen angesichts der bereits jetzt prekären Versorgungslage? - Werden Sie sich dafür einsetzen – auch innerhalb Ihrer Fraktion –, dass das Bundesgesundheitsministerium diesen Beschluss prüft und fristgerecht beanstandet? - Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um die psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Versicherter in unserer Region langfristig vor dem Abrutschen in eine Zwei-Klassen-Medizin zu bewahren? Eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung muss für alle Menschen zugänglich bleiben – unabhängig vom Einkommen. Ich würde mich sehr freuen, Ihre fundierte Einschätzung zu diesem Thema zu erfahren. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] [Deine Adresse / Wohnort im Wahlkreis]
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie heute über eine aktuelle gesundheitspolitische Entwicklung informieren, die uns als Praxis und vor allem Sie als Hilfesuchende direkt betrifft. Die gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, die Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Gesprächsleistungen bereits in wenigen Wochen, zum 1. April 2026, um 4,5 % zu senken.
Die Bundesregierung betont immer wieder, dass in Deutschland zu viele Menschen krankheitsbedingt fehlen, die Arbeitsfähigkeit gestärkt werden müsse und wir alle länger arbeiten sollen. Tatsächlich gehören psychische Erkrankungen bereits heute zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Gerade jetzt müsste die ambulante psychotherapeutische Versorgung gestärkt werden. Wer fordert, dass Menschen länger gesund arbeiten sollen, darf ausgerechnet hier nicht den Rotstift ansetzen!
Bitte unterstützen Sie die laufende Petition zur Rücknahme der Kürzungen! Jede Unterschrift zählt, um der Politik zu zeigen, dass die psychische Gesundheit der Bevölkerung nicht verhandelbar ist.
Das Psychotherapeutennetz möchte Ihre Suche nach einer geeigneten Therapeutin oder einem Therapeuten erleichtern.
Unser Online-Terminservice vermittelt Ihnen einen schnellstmöglichen Termin für eine Sprechstunde oder ein therapeutisches Erstgespräch bei einer/m unserer Psychotherapeut/inn/en.
Wir vermitteln Ihnen einen Termin für eine Sprechstunde in einer unserer Partnerpraxen.
Sind in unserem Netzwerk für eine starke Versorgung im Raum Rosenheim zusammengeschlossen.
Wir beantworten Ihre Fragen rund zur Psychotherapie und Terminen in unseren beteiligten Praxen.
Montag: 9:00 – 13:30 Uhr
Finden Sie hier eine Übersicht aller approbierten Psychotherapeuten im PT-Netz. Sie können die Liste gezielt nach Fachbereichen filtern.
Heilig-Geist-Str. 12, 83022 Rosenheim
Heilig-Geist-Str. 12, 83022 Rosenheim
Kaiserstr. 8, 83022 Rosenheim
Samerstr. 7, 83022 Rosenheim
Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim
Asamstrasse 56, 83026 Rosenheim
Münchner Str. 2, 83043 Bad Aibling
Rosenheimer Str. 41a, 83043 Bad Aibling
Kolbermoorer Str. 8a, 83043 Bad Aibling
Kolbermoorerstraße 8a, 83043 Bad Aibling
Brückenstr. 39, 83059 Kolbermoor
Max-Josefs-Platz 23, 83022 Rosenheim
Rosenheimerstrasse 65, 83059 Kolbermoor
Während unserer Telefonsprechzeiten können Sie mit unserem Sekretariat alle noch offenen Fragen klären, die Sie zur Psychotherapie und Behandlung in einer unserer Partnerpraxen haben.
Einige Informationen rund um Psychotherapie und wie unsere Terminvermittlung funktioniert, haben wir auch auf diesen Seiten zusammengefasst. Viele Fragen können dadurch möglicherweise bereits durch unsere Webseite beantwortet werden.
Unser Sekretariat hat dadurch mehr Zeit für die individuelle Beantwortung der Fragen unserer Patienten.
Um einen Sprechstundentermin zu erhalten, tragen Sie sich bitte in die Datenbank unseres Terminservice ein. Das System versucht Ihnen dann schnellstmöglich einen freien Sprechstundentermin in einer Praxis unserer Mitglieder anzubieten.
Wir führen Wartelisten für Therapieplätze, aller unserer angeschlossenen Praxen.
Bitte melden Sie sich bei uns an oder loggen sich bei uns im System ein. Dabei geben Sie an, dass Sie einen Termin für einen Therapieplatz möchten. Sie können dann auch auswählen, ob Sie auf der Warteliste von allen Ihren Wunschkriterien entsprechenden passenden Praxen geführt werden möchten oder ihre Suche auf bestimmte Therapeutinnen und Therapeuten einschränken möchten.
Je mehr Sie zeitlich flexibel sind, desto leichter können wir einen freien Sprechstundentermin für Sie finden. Sie können bei der Anmeldung angeben, an welchen Wochentagen Sie normalerweise zu welcher Uhrzeit Termine einrichten können. Falls Sie hier nur sehr eingeschränkte Zeiten angeben, ist eine Vermittlung oftmals schwierig bzw. langwierig. Viele Therapeutinnen und Therapeuten halten die Sprechstunde überwiegend Vormittags oder Mittags ab. Es ist daher sehr schwierig einen freien Termin für Patientinnen und Patienten zu finden, die ausschließlich in den Abendstunden Zeit haben.
Bei dringenden Fällen können Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren und sich einen Dringlichkeitscode zur Anmeldung ausstellen lassen.
Je flexibler Sie zeitlich und in Bezug auf die behandelnde Praxis sind, desto eher kann Ihnen ein passender Termin vermittelt werden.
Es besteht derzeit eine sehr hohe Nachfrage nach Terminen, so dass wir nicht allen Patientinnen und Patienten immer zeitnah einen Termin anbieten können.
Wir erhalten momentan mehr Neuanmeldungen von potentiellen Patienten als unsere Mitgliederpraxen freie Termine zur Verfügung stellen können. Leider kann daher nicht jedem Patienten ein Termin zur Verfügung gestellt werden. Alternativ zum Terminservice des PT-Netz können Sie sich auch unter 116117 an die Terminservicestelle der KVB wenden. Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie auf den Seiten der KVB: http://www.terminservicestelle-bayern.de/
Sie können während der Anmeldung ihre Wunschtherapeuten angeben. Terminangebote erhalten Sie dann nur von Ihren Wunschpraxen. Bitte beachten Sie, dass dies zu einer längeren Wartezeit führen kann.
Es kann dafür mehrere Gründe geben. Sollte kein Termin in Ihrer Wunschpraxis zustande kommen, kann es beispielsweise sein, dass die Praxis momentan einfach keine Kapazitäten frei hat. Wir empfehlen Ihnen daher, sich auf die Warteliste von mehreren Praxen gleichzeitig setzen zu lassen. Sie werden dann für freie Termine in allen diesen Praxen berücksichtigt.
Ihnen werden grundsätzlich nur Terminvorschläge, zu den von Ihnen angegebenen und verfügbaren Zeiten angeboten. Sollte trotzdem einmal ein Termin wegen einer Überschneidung nicht passen, dann können Sie diesen Vorschlag ganz einfach durch einen Klick auf den E-Mail Link ablehnen.
Schnell sein lohnt sich. Unsere Erfahrung mit der Terminvergabe hat uns gezeigt, dass es sinnvoll ist, freie Termine einigen Patienten gleichzeitig per E-Mail anzubieten, damit die Termine auch wirklich an Patienten vergeben werden können und nicht ungenutzt bleiben. Oftmals werden Termine erst sehr kurzfristig verfügbar, z.B. weil ein anderer Patient der Praxis einen Termin absagt und der Therapeut diesen Zeitslot neu vergibt.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche Patienten nicht rechtzeitig oder auch mal gar nicht auf einen Vorschlag antworten. Das ist okay, jeder kann mal verhindert sein. Doch Termine, die deshalb nicht vermittelt werden können, helfen niemandem: Der Therapeut oder die Therapeutin würde mit Leerlauf in der Praxis sitzen während anderen Patienten die Chance genommen wurde, diesen Termin wahrzunehmen.
Manchmal kann es frustrierend sein, eine Email mit einem Terminangebot zu erhalten und wenige Minuten später eine zweite Email, dass der Termin vergeben wurde. Sehen Sie diese Situationen einfach als zusätzliche Chance auf einen Termin. Hätten wir den Termin weniger Patienten gleichzeitig angeboten, hätten Sie die Email mit dem Angebot vielleicht gar nicht erhalten. Und wenn Sie einmal leer ausgehen, sind Sie immer noch an der gleichen Stelle in der Warteliste und werden daher auch bald wieder neue Angebote erhalten. Wir sind überzeugt, dass unser System für den Einzelnen fair und für die Gesamtheit der Patienten den besten Nutzen bietet.
Prüfen Sie also regelmäßig Ihr Postfach und bestätigen Sie zeitig Ihren Termin, bevor er von jemand anderem angenommen wird. Wir empfehlen, dass Sie Ihre Emails auf dem Mobiltelefon abrufen um möglichst zeitnah auf unsere Vorschläge antworten zu können.
Wir verwenden für den Versand unserer transaktionalen Emails (Terminvorschläge, Aufforderung zur Rückmeldung, etc.) den Emaildienst Sendinblue. Leider haben wir in letzter Zeit die Erfahrung gemacht, dass einzelne Emails, welche von unserem System über Sendinblue an Kunden von T-Online verschickt werden, nicht zugestellt wurden. Auf Nachfrage teilte die Telekom mit, dass es sich hierbei um (offenbar fehlschlagende) Massnahmen gegen Spam handelt. Die betroffenen Patienten wurden von der Telekom über diese eigenmächtige Filterung leider auch nicht informiert und hatten keine Möglichkeit, den Emailempfang manuell zu erlauben. Wir finden ein solches Vorgehen unakzeptabel, können Sie für eine Abhilfe aber auch nur an die Telekom verweisen. Falls Sie von diesem Problem betroffen sind, richten Sie Ihre Beschwerde bitte direkt an die Telekom. Vorbeugend haben wir vorübergehend die Neuanmeldung mit einer t-online Adresse deaktiviert und empfehlen allen betroffenen Patienten, sich mit einer anderen Emailadresse anzumelden.
Als privat versicherte Patientin oder Patient haben Sie keine Pflicht, eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrzunehmen. Dennoch wird der erste Termin bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin für Sie sehr ähnlich ablaufen als eine Sprechstunde für gesetzlich versicherte: man lernt sich kennen, Sie erzählen ein bisschen über Ihre Problematik und die Therapeutin oder der Therapeut wird verschiedene Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen vorschlagen und Ihre Fragen in Bezug auf eine Therapie beantworten.
Selbstverständlich können Sie daher auch als Privatpatient/in oder Selbstzahler unseren Terminservice nutzen. Bitte melden Sie sich in unserer Datenbank an, eine auf Privatpatienten spezialisierte Praxis aus unserem Netzwerk wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, einen Termin vereinbaren und alles Weitere besprechen.
Die Sprechstunde ist ein niederschwelliges Angebot für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis und besteht aus maximal 3 Terminen. Hier wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt; es wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt und daraus das weitere Vorgehen abgeleitet. Der Therapeut oder die Therapeutin wird Sie beraten, ob bei der bestehenden Problematik Selbsthilfe- und Beratungsangebote ausreichen oder ob eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist. Im ersten Fall informieren unsere Praxen auch darüber, welche Selbsthilfe- und Beratungsangebote es gibt. Im zweiten Fall besprechen unsere Therapeutinnen oder Therapeuten die vorläufige Diagnose und informieren über mögliche Behandlungen. Wenn erforderlich, kann auch eine kurze psychotherapeutische Intervention durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Sprechstunde und eine Handlungsempfehlung erhalten Sie anschließend auch in schriftlicher Form mit nach Hause.
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein, mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern).
Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Dies kann im Rahmen von zusätzlichen therapeutischen Gesprächen allein mit den Bezugspersonen erfolgen.
Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinandersetzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbene Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.
Die systemische Psychotherapie geht davon aus, dass Symptome primär als Ausdruck von und Reaktion auf aktuell wirksame Beziehungs- und Kommunikationsmuster in relevanten sozialen Systemen (z.B. Familie, Partnerschaft, Beruf) zu verstehen sind. Sie werden weniger durch unbewusste innerpsychische Konflikte als vielmehr durch gegenwärtige Interaktionen und die damit verbundenen Wirklichkeitskonstruktionen aufrechterhalten. In der therapeutischen Zusammenarbeit spielt das Erkennen und Verändern dieser oft festgefahrenen Interaktionsmuster eine zentrale Rolle, wobei der Fokus auf Ressourcen und Lösungen liegt, statt auf dem Bewusstmachen verdrängter Inhalte. Dadurch kann zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln im Kontext der Beziehungen verstanden und durch die Aktivierung von neuen Perspektiven und Handlungsoptionen verändert werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin und Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei Ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Wenn eine Langzeittherapie (mehr als 24 Therapieeinheiten) geplant ist, schreibt die Therapeutin oder der Therapeut zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Dieser wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter zur Prüfung übermittelt. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungen zu je 50 Minuten Dauer in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann falls erforderlich in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie übergeführt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf die nachfolgende Psychotherapie angerechnet. Für eine Akutbehandlung ist nur das Einzelgespräch vorgesehen.
Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden. Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von Patientin bzw. Patient und Therapeutin bzw. Therapeut vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen den Patientinnen und/oder Patienten in der Gruppe für die Psychotherapie.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, Hilfe benötigen, oder einfach am Telefon persönlich sprechen möchten, dann rufen Sie unser Sekretariat zu den Telefonsprechzeiten an.
Caritas Rosenheim
Max-Josefs-Platz 23, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 381850
www.eheberatung-muenchen.de
Reichenbachstrasse 3, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 203740
Diagnostik, Informationen und Therapie
Am Salzstadel 2, 83022 Rosenheim
www.adhs-zentrum.eu
Kufsteiner Straße 55, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 356 28 10
www.sekoro.de
Offene Suchtsprechstunde Praxis Böhm-Peters zusammen mit Neon.
Jeden Donnerstag 14-16 Uhr
Ruedorfferstraße 9, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 - 3042300
Münchener Str. 24, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 - 20380
[email protected]
Telefon: 0800 / 6553000
täglich 0 – 24 Uhr